Die JURA Vertrieb (Schweiz) AG, 4626 Niederbuchsiten gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von

25 Monaten 

  1. Für Produkte, die der selektiven Vertriebsbindung unterliegen, wird die Herstellergarantie nur gewährt, sofern das JURA-Gerät bei einem von JURA autorisierten Fachhändler erworben wurde.
  2. Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
  3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeprodukte als JURA-Wasserfilter, JURAReinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
  4. Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
  5. Ist der Endabnehmer ein Unternehmen, eine juristische Person oder erfolgt der Einsatz des Gerätes nicht im häuslichen Bereich, beträgt die Herstellergarantie 12 Monate.
  6. Die Garantieleistungen werden in der Schweiz geleistet. Für Geräte, welche in der Schweiz erworben und in ein anderes europäisches Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses europäische Land gültigen JURA-Garantiebestimmungen erbracht.
  7. Diese Garantie deckt Transportkosten und alle Transportrisiken in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Garantie für das Produkt nicht ab. Innerhalb der Garantiezeit werden die Transportkosten in der Schweiz zwischen Kunde und JURA Vertrieb (Schweiz) AG je zur Hälfte aufgeteilt.
  8. Die Garantieleistungen werden in der Schweiz nach vorheriger Absprache mit der Service-Hotline unter der Rufnummer 062 389 82 33 (zum Ortstarif) per Zusendung an oder durch Übergabe an

JURA Vertrieb (Schweiz) AG

JURA Kundendienst Schweiz
Kaffeeweltstrasse 7
4626 Niederbuchsiten

Tel.: 062 389 82 33 (zum Ortstarif)
E-Mail: kundendienst-kaffee@jura.com
Erreichbarkeit:
08:00 - 18:00 Uhr von Montag - Freitag
9:00 - 16:00 Uhr am Samstag

Oder durch andere von JURA autorisierte JURA-Servicestellen ausgeführt.